Notbetreuung
Die Aufrechterhaltung unseres Kindergartenalltags lebt vom Rhythmus, Verlässlichkeit und der liebevollen Zuwendung unserer Erzieherinnen und Erzieher.
Nur in einem geschützten, stabilen Umfeld können sich die uns anvertrauten Kinder gesund entwickeln.
Durch akute, krankheitsbedingte Ausfälle ist es möglich, dass der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel vorübergehend nicht eingehalten werden kann.
Um die Aufsichtspflicht und das Wohl der Kinder zu gewährleisten, müssen unter Umständen eine Notgruppe eingerichtet werden oder Betreuungszeiten gekürzt werden.
Solche Maßnahmen fallen uns sehr schwer, da sie den gewohnten Rhythmus der Kinder unterbricht und Eltern häufig verärgert.
Sie ist jedoch unumgänglich, um die pädagogischen Rahmenbedingungen aufrechterhalten zu können, die verbleibenden Pädagogen vor Überlastung zu schützen und die Sicherheit im Haus zu garantieren.
Aber auch behördliche Vorgaben oder andere unvorhergesehene Ereignisse können der Grund für eine Notbetreuung bis zur Schließung der Einrichtung sein.
Während einer Notgruppe kann die Betreuung nicht für alle Kinder gewährleistet werden.
Vorrang haben in der Regel Kinder, deren Eltern auf eine Betreuung aus beruflichen oder familiären Gründen zwingend angewiesen sind sowie Kinder, bei denen besondere pädagogische oder soziale Gründe für eine Betreuung sprechen.
Welche Kinder im Einzelfall betreut werden können, richtet sich nach den jeweiligen Umständen und den verfügbaren personellen Kapazitäten.
Sollte eine Notgruppe eingerichtet werden oder Betreuungszeiten gekürzt werden, informieren wir alle betroffenen Eltern schnellstmöglich per E-Mail.
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