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Kindergartenordnug

Diese Kitaordnung wird den Eltern bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag als verbindlich anerkannt.

Grundsätzliches zur Pädagogik

Die Grundlage unseres pädagogischen Handelns ist das dreigliedrige Menschenbild Rudolf Steiners.
Denken, Fühlen und Handeln werden als eine Einheit gesehen und ganzheitlich in der Waldorfpädagogik dem Alter der Kinder entsprechend gefördert. Unser Ziel ist es, jedem Kind mit Offenheit und Wertschätzung zu begegnen, damit es seine Potentiale entfalten kann.
Durch das Prinzip von Vorbild und Nachahmung entwickeln die Kinder eine stabile Bindung zu sich und ihre Umgebung. Die erwachsenen Bezugspersonen leben eine partizipative Handlungsweise um den Kindern eine tragfähige und stärkende Prägung mitzugeben.
Wir bieten differenzierte Bildungsangebote an, die das Kind darin unterstützen, explorativ seine Umwelt erfahren zu können und somit seine Sinneswahrnehmungen umfassend entfalten zu können.

Mit Eintritt des Kindes in den Kindergarten werden die Erziehungsberechtigten Mitglied des Arbeits- und Förderkreises für Waldorfpädagogik e.V. Trier und des Fördervereins für Waldorfpädagogik e.V. (Träger von Schule und Kindergarten).

Aufnahme und Abmeldung

In unserer Kindertagesstätte nehmen wir Kinder im Alter von 8 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht und unter Umständen noch ein weiteres Jahr zur Nachreife auf.

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel zum 1. August (Beginn des Kindergartenjahres), bei freien Plätzen auch im Laufe eines Jahres.

Eine gewöhnliche Abmeldung kann durch ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Januar oder 31. Juli erfolgen. (vgl. Aufnahme-Vertrag). Sie ist jedoch nicht notwendig, wenn das Kind in die Schule überwechselt.

Eingewöhnungszeit, Probezeit

Die Aufnahme des Kindes in eine Gruppe erfolgt durch Absprache zwischen den Eltern und der Gruppenleiterin. Die neuen Kinder einer Gruppe werden in der Regel zeitversetzt aufgenommen. So können die Erzieherinnen auf die gerade in der Anfangszeit größeren Bedürfnisse der Kinder besser eingehen und ihnen die notwendige intensive Betreuung zukommen lassen.

Die Probezeit dauert 3 Monate und kann von Trägerseite her um weitere 3 Monate verlängert werden. Während dieser Probezeit kann der Kindergartenvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten gekündigt werden.

Öffnungszeiten

Unsere Kindertagestätte ist von Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Die Kinder müssen bis 8.30 Uhr in ihre Gruppe angekommen sein.
Nach Gruppensituation essen die Kinder ab 11:00 Uhr zu Mittag. Die Teilzeitkinder werden bis 15:00 Uhr abgeholt. Ab 15:00 Uhr beginnt die Nachmittagsbetreuung der Ganztagskinder.

Unsere Kindertagesstätte hat in der Regel 30 Schließtage im Jahr, die dem Ferienplan zu entnehmen sind.
Im Jahr kommen noch 5 Tage für die interne Fortbildung des Kollegiums hinzu.

Fehlt ein Kind länger als drei Tage müssen die pädagogischen Fachkräfte des Kindes benachrichtigt werden.

Aufsichtspflicht

Diese beginnt mit der Übergabe des Kindes durch den Erziehungsberechtigten oder eine beauftragte Person an eine Erzieherin und endet mit der Übergabe des Kindes an den Erziehungsberechtigten oder eine beauftragte Person. Falls das Kind nicht durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt wird, muss der Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden, wer das Kind abholen darf.

Bei Veranstaltungen, bei denen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind anwesend sind, obliegt Ihnen die Aufsichtspflicht.

Unfälle und Versicherungsschutz

Als Kindergarten unterliegen wir zahlreichen Sicherheitsbestimmungen. Wir können dafür sorgen, dass die Unfallgefahr auf ein Minimum reduziert wird. Jedoch können auch wir nicht völlig ausschließen, dass es zu einem Unfall kommen kann.

 Jedes Kind wird in der Kindertagesstätte erstversorgt. Anschließend werden die Eltern verständigt, sodass das Kind in deren Obhut betreut oder einem Arzt vorgestellt werden kann.
Bei Unfällen mit schwereren Verletzungen wird das Kind bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes versorgt.

Die Kinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens stehen, einschließlich des Weges vom und zum Kindergarten. Er gilt auch für alle Veranstaltungen und Ausflüge, die von unserem Kindergarten vorgenommen werden.

Regelung in Krankheitsfällen

Bei starken Erkältungskrankheiten, Durchfall, Erbrechen oder Fieber müssen die Kinder zu Hause bleiben. Wir raten dringend, durch Krankheit geschwächte Kinder sich zu Hause gründlich auskurieren zu lassen.
Bei Erkrankung des Kindes an einer ansteckenden Krankheit (Tbc, ansteckende Darmerkrankungen, ansteckende Haut oder Augenerkrankungen, Streptokokkeninfektionen, Infektionen, Covid 19 etc.) können die Kinder die Kindertagesstätte nicht besuchen (siehe Infektionsschutzgesetz). Die pädagogischen Fachkräfte müssen benachrichtigt werden.
Ist das Kind an einer „klassischen Kinderkrankheit“ (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkrankt, darf das Kind die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn es fieberfrei, und nicht mehr krankheitsbedingt geschwächt ist.
Ein bestehendes Infektionsrisiko wird in der Kita per Aushang bekannt gegeben. Aufgrund der Risikoinfektion insbesondere während einer Schwangerschaft, bestehen wir auf die vorgeschriebene Quarantänezeit zum Schutze bei Schwangerschaft.
Aufgrund des in Kraft getretenden Masernschutzgesetzes ist eine Schutzimpfung für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr verpflichtend.
Ungeimpfte Kinder können nicht aufgenommen werden.Diese Kitaordnung wird den Eltern bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag als verbindlich anerkannt.

Versicherungen

Die Kinder sind nach den Bestimmungen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gegen Unfall versichert: auf dem direkten Weg von und zur Kita, während des Aufenthaltes in der Kita, während der Veranstaltungen in der Kita und außerhalb des Grundstücks (Spielplatz, Spaziergang etc.).
Alle Unfälle im Zusammenhang mit der Kita müssen den Erzieherinnen sofort gemeldet werden. Eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
Gegen Verlust, Beschädigung oder Verwechslung der Garderobe sind wir nicht versichert.

Finanzielle Regelung

Als freier Träger ziehen wir einen Trägerbeitrag ein. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus den öffentlichen Zuschüssen und den Beiträgen der Eltern sowie Spenden. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist bei weitem nicht ausreichend, um alle Kosten zu decken. die Löhne der Mitarbeiter werden zu 100% durch das Stadt- und Landesjugendamt finanziert.

Die Beiträge, die von Ihnen geleistet werden, dienen vor allem dazu, die laufenden Kosten, die Renovierungs- und Instandhaltungskosten sowie die Zinsen und Tilgung der Kredite aus der Aufbauzeit zu decken.

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der aktuellen Beitragsordnung.

Mitarbeit der Eltern

Als Eltern sind Sie durch Ihre Vereinsitgliedschaft ein wichtiger Teil des Trägervereins, des Arbeits- und Förderkreises für Waldorfpädagogi e.V. und tagen damit Mitverantwortung, diesen zu erhalten und zu pflegen. Somit dient die Elternmitarbeit auch der Instandhaltung der Räumlichkeiten und des Gartes sowie der Vor- und Nacharbeitung unserer Feste. leinere Reperaturen können eben sowie Malerarbeiten von Eltern übernommen werden. Vor dem Hintergrund der Waldorfpädagogik steht bei uns das soziale Miteinander im Mittelpunkt. Durc das gemeinsame Tun wird das Miteinander gefördet. Sie als Eltern lernen sich gruppenübergreifend kennen. Es besteht immer die Möglichket, den indergarten und die Vereinsgemeinschaft n seinen Prozessen wahrzunehmen und zu unterstützen. u allen „Gartenaktionen“ sind die Kinder und Geschwisterkinder herzlich willkommen. In den verschiedenen Kreisen wie z.B. Basarkreis, Wollkreis, Holzkreis und Kleidermarkt sind Vereinsmitglieder immer herzlich Wllkommen sich Schul- und Kindergartenübergreifend zu engagierren.

Eltern-Vertrauens –Kreis (EVK)

Innerhalb unserer Kindertagesstätte arbeiten wir eng mit den Eltern zusammen. Aus dieser Elternmitarbeit entwickelt sich der EVK, der sich als Organ der Elternschaft innerhalb der Selbstverwaltung versteht.
Der EVK setzt sich aus mindestens einem Elternteil je Gruppe zusammen. Er wird zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres gewählt. Neben den Eltern nehmen auch die Kita Leitung und eine Delegierte des Kollegiums an den Sitzungen teil. Der EVK ist in seiner Arbeit dem Wohl des Kindes verpflichtet und hat das Ziel, die Arbeit der Erzieherinnen für und mit den Kindern zu unterstützen.

Aktueller Stand: Trier, 03.05.2022

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